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Grünberg,

Impfschutz aufgefrischt - Einsatzbereitschaft hergestellt

Zum Schutz der Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks (THW) und zum Erhalt der Einsatzfähigkeit des THW können seit Verstreichen der Übergangszeit ab dem 01.01.2016 nur noch diejenigen Helferinnen und Helfer an Einsätzen und Ausbildungen teilnehmen, die über einen grundlegenden Impfschutz verfügen.

THW-Helferinnen und THW-Helfer bekämpfen Katastrophen und Unglücksfälle oft unter gefährlichen Bedingungen, zum Teil auch mit Risiken für die eigene Gesundheit. Dazu gehört auch die Gefahr der Infektion mit Krankheitserregern. Für den Grundschutz sind deshalb folgende Impfungen erforderlich:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B

Impfungen dienen als wirksame präventive Maßnahmen gegen Infektionen. Im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des THW kann für Einsatzkräfte ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Materialien mit möglicher Infektionsgefährdung nicht ausgeschlossen und auch durch die persönliche Schutzausrüstung nicht verhindert werden. Daher müssen alle potentiell gefährdeten Einsatzkräfte über einen grundlegenden Impfschutz (Grundschutz) sowie alle Auslandsexperten über einen erweiterten Impfschutz verfügen.

  • Impfen schützt die geimpfte Person bestmöglich vor gefährlichen Krankheiten.
  • Impfen schützt die Menschen in der Umgebung der geimpften Person vor Ansteckung.
  • Impfen kann Epidemien verhindern oder eingrenzen.
  • Maximaler Schutz bei minimalem Risiko.
  • Schwere Nebenwirkungen sind selten.
  • Impfen verhindert zahlreiche Todesfälle - erhöht also die Lebenserwartung.
  • Impfen kann Krankheiten vollkommen ausrotten.
  • Impfstoffe gehören zu den sichersten Arzneimitteln.


Die betroffenen Helfer des THW Ortsverbandes Limburg wurden durch den Ortsbeauftragten benachrichtigt. Die notwendigen Impfungen erfolgten diesmal im THW-Ortsverband Grünberg.





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